AGB
1. Vertragsschluss
1.1. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Gemäß Art. 6 (Absatz 1 b) der DS-GVO darin ein, dass das Fitness-Studio zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle, der Trainings-Betreuung (welche die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingsplans ggf. gemäß Art. 9 der DS-GVO), umseitige Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, bei der Verwaltung eingesehen werden können.
1.2. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Webseite stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche, zum Bestätigen des Angebotes, ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die #FIT23 GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Das Mitglied verpflichtet sich, eine gültige E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Vertragsdaten anzugeben.
Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.3. Studio-App
Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsabschluss einen App-Zugang per Mail, die ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Das Mitglied hat sein Smartphone mit der Studio-App, die nicht an dritte übertragen werden darf, bei jedem Besuch mitzubringen. Bei Übertragung der Zugangsdaten für die Studio-App an dritte, wird ein Schadensersatz von 100€ geltend gemacht. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der App zu sorgen. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Studio-App ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
1.4 Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.5. Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr wird grundsätzlich mit dem ersten Beitrag erhoben. Die Höhe der Anmeldegebühr wurde im Voraus auf dem Vertragsblatt festgelegt. Bei Vorauszahlungen des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig.
2. Nutzung der Studios
2.1. Umfang der Studionutzung
Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu den Studios und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher, nicht erforderlich.
Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des jeweiligen Einflussbereiches (z B. „wegen einer Pandemie“); welche zur vorübergehenden Schließung des Betriebes führt, ist das Mitglied verpflichtet, die fälligen Beitragszahlungen weiterhin zu entrichten (bei Lastschriftverfahren werden die fälligen Summen weiterhin eingezogen), Für die Zeit der Nichtnutzung bekommt das Mitglied eine Entschädigung, welche dem Wert der Fortzahlung seiner Beiträge im selben Wert gleichkommt.
2.2. Hausordnung
Die #FIT23 GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Studios auszustellen. Die Hausordnung enthält Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/ des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Hausordnung wird gesondert dem Mitglied zugesendet und ist ebenfalls im Studio zu finden. Änderungen der Hausordnung bleibt der #FIT23 GmbH vorbehalten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Geldstrafe von bis zu 250€ von der #FIT23 GmbH geltend gemacht werden.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.4 Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angeboten Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit die auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
2.5 Videoüberwachung
Wir nutzen eine Videoüberwachung, damit wir Belästigungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen oder ähnliches nachverfolgen können
2.6 Unbetreute Zeiten
Der Zugang zum Studio wird täglich einmal gewährt. Das Mitglied ist dafür selbst verantwortlich bei jedem Besuch seine Studio-App für den Einlass mitzuführen. Die Getränkeanlage, die Kaffeemaschine, der Snackautomat sind für 24 Stunden täglich nutzbar. Der Verzehr von Lebensmitteln ist ausschließlich im Empfangsbereich/Loungebereich gestattet. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Das Hören von zu lauter Musik, dass dazu führt das Umgebungsgeräusche nicht wahrgenommen werden, ist untersagt. Das Trainieren mit zu Schweren/nicht Kontrollierbaren Gewichten, mit hohem Verletzungsrisiko ist untersagt.
2.7 Solarium
Der Vertrag berechtigt den Kunden, sofern dieser das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Nutzung des Solariums für einmal täglich 10 Minuten kostenlos. Bei einer nicht Nutzung kann das kontingent nicht für einen anderen Tag mitgenommen werden. Das kostenlose kontingent kann nicht an andere Mitglieder übertragen werden. Ein Übertragen des kontingentes wird mit einer Geldstrafe von 100€ geltend gemacht.
3.1. Jährliche Instandhaltungs- und Verwaltungspauschale
Das Mitglied verpflichtet sich, die jährliche Instandhaltungs- und Verwaltungspauschale in Höhe von 50€ jährlich zu leisten. Die Pauschale wird unabhängig von der Nutzung des Mitgliedes fällig.
3.2. Angaben von Kontaktdaten / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, der #FIT23 GmbH bei Vertragsabschluss aktuelle Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärung der von der #FIT23 GmbH (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der #FIT23 GmbH unverzüglich mitzuteilen.
4. Beiträge
4.1. Fälligkeit der Beiträge
Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Kalendermonates fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1. Sind auf dem Vertragsblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die #FIT23 GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst.
4.2.2. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = 100 %) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge, Pauschalen und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der #FIT23 GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen, Pauschalen und Gebühren aufweist.
Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,00€, wenn die Lastschrift-/ Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des, Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird.
Bei einem SEPA- Lastschriftverfahren kann der Zahlungspflichtige der Buchung im Nachhinein 8. Wochen Widersprechen. Sofern der Widerspruch unberechtigt ausgeführt wurde, ist das Mitglied verpflichtet die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1 Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von zwei monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu sofort fällig werden. Die #FIT23 GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus außerordentlich aus wichtigem Grund zum nächstmöglichen Vertragsende zu kündigen.
4.4.2. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die #FIT23 GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten an.
4.4.3. Für jede Mahnung des Clubs wird eine pauschale Mahngebühr von 5,- € fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,- erhoben, Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.4.4. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit wird die Anmeldegebühr sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig. Bei Ablauf der Erstlaufzeit werden das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.
Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt Folgendes: Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraum fällig.
5. Vertragslaufzeit / Kündigung
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich, nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils um einen Monat mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende.
5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrechterhalten.
5.3. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform und unter Berücksichtigung, der auf dem Vertragsdeckblatt, angebenden Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.
5.4. Im Fall einer Kündigung per E-Mail ist zu beachten, dass #FIT23 GmbH nur Kündigungen berücksichtigen kann, die von der E-Mail-Adresse abgesandt wurden, die vom jeweiligen Nutzer bei #FIT23 GmbH hinterlegt ist. Es muss sichergestellt werden, dass nicht Dritte für einen Nutzer unbefugt kündigen.
5.5. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des dessen Wechsel dem Club angegeben werden muss.
Mündliche Nebenabreden bestehen, nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein so berührt das die anderen Bestimmungen nicht, für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Änderungen dieser AGB
Die #FIT23 GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die #FIT23 GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzten, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
6.2. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.